
Rückabwicklung von Lebens + Rentenversicherungen
Aufgrund einiger Urteile des Bundesgerichtshofes (BGH) und des Europäischen Gerichtshofes (EUGH) resultieren verbraucherfreundliche Änderungen der Gesetzeslage in Bezug auf die Widerrufbarkeit von Lebens- und Rentenversicherungen. Es wurde entschieden, dass Lebens- und Rentenversicherungen, die zwischen dem 01. Januar 1991 und dem 31. Dezember 2007 abgeschlossen wurden, auch heute noch widerrufen und damit vollständig rückabgewickelt werden können, wenn der Versicherungsnehmer nicht ordentlich über sein Widerspruchsrecht belehrt wurde.
Wir setzen uns dafür ein, dass sich Ihre Lebensversicherung wirklich gelohnt hat.
Mit uns bekommen Sie bei einer erfolgreichen Rückabwicklung mehr als nur den Rückkaufswert Ihrer Lebens- oder Rentenversicherung zurück – nämlich fast alle gezahlten Beiträge plus attraktiver Rendite.
Abwicklung auch ohne Rechtsschutzversicherung
❯ auch für bereits gekündigte oder ausgelaufene Verträge
❯ auch bei unvollständigen Versicherungsunterlagen
❯ kostenlose Prüfung durch spezialisierte Anwälte
Die juristische Prüfung Ihres Vertrages durch eine unserer Kooperationskanzleien und die Berechnung Ihres Rückabwicklungsanspruches gegenüber der Versicherung sind für Sie kostenlos und unverbindlich.
Wir arbeiten mit einem erfolgsabhängigen Honorar. Das bedeutet, wir erhalten nur dann ein Honorar, wenn Sie uns nach positiver Prüfung mit der Rückabwicklung Ihres Vertrages beauftragen und wir für Sie einen Mehrwert erzielen können – wir Ihren Anspruch also ganz oder teilweise durchsetzen können. Unser Honorar besteht in einer prozentualen Beteiligung am tatsächlich für Sie erzielten Mehrwert. Ihr Erfolg ist also auch unser Erfolg.
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Ja, ich möchte eine Rückabwicklung prüfen lassen.
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